UNTERSTÜTZER

Rainer Beckmann

Der verständliche Wunsch nach einem gesunden Kind rechtfertigt nicht die Tötung von kranken Kindern. Das Gerede von der „Leidvermeidung“ bei Eltern, die sich gesunde Kinder wünschen, verschleiert den wahren Kern der Grundhaltung, die hinter der PID steht: Menschen, die nach der Geburt in besonderer Weise Hilfe und Unterstützung brauchen, sollen möglichst frühzeitig entdeckt und beseitigt werden. Diese Grundhaltung darf in einem Rechtsstaat niemals gesetzlich anerkannt werden.

 

IM PORTRAIT

Rainer Beckmann

Rainer Beckmann, geboren 1961, ist Richter am Amtsgericht Kitzingen. Der Medizinrechtsexperte war sachverständiges Mitglied der beiden Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestags „Recht und Ethik der modernen Medizin“ (2000-2002) und „Ethik und Recht der modernen Medizin“ (2003-2005).