UNTERSTÜTZER
Prof. Dr. Christian Hillgruber

Der menschliche Embryo ist Rechtssubjekt, nicht Forschungsobjekt, nicht etwas, was man zu Forschungszwecken verwerten oder nach Feststellung fehlerhafter Beschaffenheit wegwerfen, aussondern und "verwerfen" darf, sondern jemand, der unbedingte Achtung verdient. "Menschenwürde", so hat das Bundesverfassungsgericht formuliert, ist "die Würde des Menschen als Gattungswesen. Jeder besitzt sie, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status. Sie ist auch dem eigen, der aufgrund seines körperlichen oder geistiges Zustands nicht sinnhaft handeln kann." Auch wenn die PID "nur" zur Vermeidung schwerer Erbkrankheiten eingesetzt werden soll, wird einem Menschen im embryonalen Stadium seiner Existenz allein aufgrund eines Gendefekts die Existenzberechtigung abgesprochen. Erkennt man aber einen Menschen nur dann als solchen an, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, enthält man ihm die aufgrund seiner Würde geschuldete vorbehaltlose Achtung als Subjekt vor.
IM PORTRAIT

Prof. Dr. Christian Hillgruber
Prof. Dr. Christian Hillgruber, geboren 1963 in Darmstadt, ist Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.