UNTERSTÜTZER

Dr. Peter Tauber, MdB

Die Durchführung der PID an Embryos verstößt nicht nur gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 unseres Grundgesetzes, sondern ebenso gegen das Diskriminierungsverbot von Behinderten nach Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes und vor allem gegen die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 unserer Verfassung. Die PID hat den Zweck, Embryos nach Krankheiten oder Behinderungen zu untersuchen und eine Übertragung in die Gebärmutter zu verhindern. Es findet somit eine gezielte Ungleichbehandlung zwischen lebenswertem und vermeintlich lebensunwertem Leben statt. Wenn im Rahmen der PID der menschliche Embryo einer Selektion unterworfen wird, so wird der Embryo nicht mehr als Subjekt, sondern lediglich als Objekt behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz des Art. 1 GG auch für ungeborenes Leben gilt. Die Folge der Legalisierung der PID wäre folglich eine Verletzung der Menschenwürdegarantie. Ein ausdrückliches und umfassendes Verbot der PID muss deshalb beschlossen werden.

 

 

IM PORTRAIT

Dr. Peter Tauber, MdB

Dr. Peter Tauber, geboren 1974 in Frankfurt a.M., ist Mitglied des Deutschen Bundestags. Der CDU-Politiker vertritt seit 2009 den Wahlkreis 180 Hanau im Parlament. Mehr auf www.petertauber.de.