UNTERSTÜTZER
Dr. Erich Prinz von Lobkowicz

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. So lautet Art. 3, Abs. 3, Satz 2 unseres Grundgesetzes. Weil es aber keine größere Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen gibt, als sie im Frühstadium ihrer Entwicklung vom Leben selbst auszuschließen, gehört die PID entweder umfassend verboten oder die Verfassung geändert. Ich bin für die Beibehaltung unseres Grundgesetzes. Und Sie?
IM PORTRAIT

Dr. Erich Prinz von Lobkowicz
Dr. Erich Prinz von Lobkowicz, geboren 1955 in München, ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutsche Malteser gGmbH und Präsident der Deutschen Assoziation des Souveränen Malteser Ritterordens.