AUFGELESEN

Woopen und Huber erläutern Voten

Die Kölner Medizinethikerin Christiane Woopen und der evangelische Theologe und frühere EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber haben am Dienstag (8.3.) die Voten des Deutschen Ethikrats zur Präimplantationsdiagnostik vorgestellt.

Vor der Bundespresskonferenz in Berlin betonte Woopen, die das Votum, in dem sich 13 Ratsmitglieder für eine begrenzte Zulassung der PID aussprachen, vorstellte: Einem Paar sollte „der Weg zur Erfüllung seines Kinderwunsches auch dann offen stehen“, wenn es wisse, „dass es eine schwere Krankheit vererben kann“. „Leibliche Kinder zu haben“ gehöre für viele Menschen „zu einem erfüllten Leben“. Eine „schwere Krankheit oder Behinderung“ des Kindes könne jedoch „zu einer außerordentlich großen Belastung für die Eltern werden, der sie sich nicht gewachsen fühlen“. Rechte und Schutzansprüche des Embryos müssten gegen die der Mutter abgewogen werden.

Der Theologe Wolfgang Huber, der das von elf Ratsmitgliedern getragene Votum für ein PID-Verbot vorstellte, erklärte dagegen: „eine Zulassung der PID“ sei „ethisch nicht zu vertreten“, da mit ihr „der Schutz in vitro hergestellter Embryonen als einer um ihrer selbst willen zu achtenden Gestalt menschlichen Lebens infrage gestellt“ werde. Aufgrund „seiner reproduktionsmedizinischen Erzeugung“ unterliege der Embryo in vitro „einer besonderen Verantwortung“. Huber begründete die besondere Verantwortung, an der sowohl die „Ärzte“ als auch die „potentiellen Eltern in gleicher Weise beteiligt“ seien, damit, dass bei einer natürlichen Zeugung „vergleichbare Eingriffsmöglichkeiten“ gar nicht erst entstünden. Mit dieser Verantwortung vertrage es sich jedoch nicht, „einen Embryo zu erzeugen, um ihn im Falle unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen“.

Das vollständige Statement von Christiane Woopen finden Sie hier.
Das vollständige Statement von Wolfgang Huber finden Sie hier.