AUFGELESEN

Politiker legen „gute Gründe“ für PID-Verbot vor
Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien haben ein Papier vorgelegt, in dem sie zahlreiche „gute Gründe“ anführen, die gegen eine Zulassung und für ein Verbot der PID sprechen. Zu den Unterzeichnern des Papiers gehören unter anderen die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johannes Singhammer (CSU), der CDU-Gesundheitspolitiker und Vorsitzende der Ärztevereinigung „Marburger Bund“ Rudolf Henke sowie die Bundestagsabgeordneten Pascal Kober (FDP) und Kathrin Vogler (Die Linke).
Aus Sicht der Parlamentarier käme eine Legalisierung der PID einem Paradigmenwechsel gleich. So befürchten die Abgeordneten etwa, dass einem Staat, „der darüber entscheidet oder andere darüber entscheiden lässt, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht“, die „Menschlichkeit“ abhandenkäme.
Wie die Politiker weiter schreiben, sei die PID auch „kein Ersatz“ für die Pränatale Diagnostik (PND). Daher könne die PID auch keinen „Spätabbruch der Schwangerschaft“ ausschließen. In den Ländern, in denen die PID angewandt werde, sei „in 42 Prozent der überprüften Fälle zur Absicherung der PID nachträglich eine invasive pränatale Diagnostik“ durchgeführt worden. Eine in Großbritannien durchgeführte Umfrage habe zudem ergeben, „dass die Hälfte der Paare mit PID-Erfahrung die PID als belastender empfand als die PND.“
In dem Papier widersprechen die Politiker auch dem weit verbreitenden Irrtum, zwischen einem Verbot der PID und der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch bestehe ein „Wertungswiderspruch“. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Bei Spätabbrüchen nach einer medizinischen Indikation muss eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter vorliegen; eine schwere Erkrankung oder Behinderung des Fötus allein ist kein zulässiger Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Bei einem Schwangerschaftsabbruch liegt ein einzigartiger Konflikt zwischen den Rechten der schwangeren Frau auf Leben und Wahrung ihrer körperlichen Integrität und dem Lebensrecht des Embryos vor. Bei der PID besteht ein solcher Grundrechtskonflikt zwischen Mutter und Kind oder eine akute Notlage gerade nicht. Mit der PID ist ein Entscheidungsmechanismus vorgegeben. Eine Abwägung wie nach PND entfällt.“
Unvergleichbar mit der PID seien auch Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen sowie die Spirale oder die „Pille danach“. Sie stellten jeweils „nicht gezielt auf eine schwere Erkrankung oder Behinderung des Kindes ab“ und hätten „damit keinen selektiven Charakter“.
Die komplette Stellungnahme der Abgeordneten findet Sie hier.