AUFGELESEN

PID verstößt gegen Menschenwürde

Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hat sich für ein gesetzliches Verbot der PID ausgesprochen. In einem Beitrag für das Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe vom 14.3.) bezeichnete Böckenförde die PID als Verstoß gegen „die Achtung der Menschenwürde des Embryos“. Es sei „gesicherte naturwissenschaftliche Erkenntnis“, dass mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle ein „neues und eigenständiges menschliches Lebewesen entstehe.“ Da die Würde, die ein fertiges Lebewesen auszeichne, sich nicht von seinem Lebensprozess abspalten lasse, sondern diesen vielmehr umfasse, setze auch „hier, und nicht erst irgendwann später, die Würde des Menschen ein und ebenso die Verpflichtung der Rechts- und Verfassungsordnung, sich schützend vor dieses Leben und seine Entwicklung zu stellen.“

Ziel der PID sei „eine Aussonderung“. Aber „nicht von defekten Samen- oder Eizellen, sondern von defekten Embryonen, das heißt menschlichen Lebewesen im frühesten Stadium ihrer Existenz. Sie ist ein und wirkt als Selektionsinstrument“, so Böckenförde weiter. Auch werde die PID „nicht in Gang gesetzt, um den Wunsch nach einem Kind zu erfüllen“, dafür genüge allein die In-vitro-Fertilisation (IVF). Die PID werde „in Gang gesetzt, um den Wunsch nach einem nicht mit bestimmten genetischen Defekten behafteten, insoweit gesunden Kind zu erfüllen.“ Dies bedeute, dass der in vitro gezeugte Embryo „nicht als solcher, als Subjekt und Zweck an sich gewollt“ werde, „sondern nur abhängig von bestimmten Anlagen oder Merkmalen, die er hat oder nicht hat. Nur unter dieser Voraussetzung wird ihm die Chance zum Weiterleben und zu seiner Entwicklung als Mensch eingeräumt.“

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