AUFGELESEN

„Kein Mensch ist unzumutbar“

In einem groß angelegten Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Ausgabe vom 7. April) hat der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber eindrucksvoll dargelegt, warum der Gesetzgeber dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde nur durch ein gesetzliches Verbot der PID nachkommen kann.

Menschwürde meine die Würde des Menschen als Gattungswesen. „Jeder besitzt sie, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status. Sie ist auch dem eigen, der aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands nicht sinnhaft handeln kann.“ Deshalb sage das Bundesverfassungsgericht folgerichtig: „Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Würde zu.“

„Weil der Anspruch auf Würde und das Lebensrecht unabhängig von der voraussichtlichen Dauer des individuellen menschlichen Lebens bestehen“, gelte „diese Zusage auch für den Menschen, der voraussichtlich über ein frühes Entwicklungsstadium nicht hinauskommen, der nicht das Licht der Welt erblicken wird, weil es zu einer Fehl- oder Totgeburt kommt, oder dem nur ein kurzes Leben nach der Geburt beschieden ist“, so Hillgruber weiter. Weil nach der Verfassung „jedes menschliche Leben ohne Rücksicht auf seine Lebensfähigkeit und seine genetische Ausstattung als solches gleich wertvoll“ sei, dürfe und solle es „so lange leben wie es kann.“

Aufgrund der Verfassung dürfe das in der Menschenwürde wurzelnde Lebensrecht des Embryos zudem „nicht der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten überantwortet werden.“ Das gelte auch für die Eltern. Hillgruber: „Niemand darf in eigener Sache über Recht und Unrecht befinden, das er anderen antut.“ „Kein Mensch“, so der Bonner Staatsrechtler weiter, sei „allein aufgrund seiner Existenz, mag sie noch so defizitär sein, für einen anderen Menschen unzumutbar.“