BEITRAG

BGH-Urteil zur PID basiert auf Fehlurteil

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zugunsten der PID hält einer ethischen Prüfung nicht stand. Diese Ansicht vertritt der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff. In einem ganzseitigen Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Ausgabe vom 16. September) schreibt der katholische Theologe, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, welcher Bundesregierung und Bundestag in bioethischen Fragen beraten soll: „Um die Vereinbarkeit der PID mit dem Embryonenschutzgesetz nachzuweisen, unterstellt das Gericht, der Arzt sei zum Zeitpunkt der Befruchtung entschlossen, jeden einzelnen der von ihm erzeugten Embryonen der Frau zu übertragen. Die erst im Test zutage tretende Schädigung mancher Embryonen und die Weigerung der Frau, sie unter diesen Bedingungen implantieren zu lassen, soll aus der Perspektive des Arztes als eine Art dazwischentretender Unfall angesehen werden, der die Erreichbarkeit des ursprünglichen Zieles objektiv unmöglich macht.“

Laut Schockenhoff ist dies jedoch „eine psychologische Fiktion, die dem tatsächlichen Handlungsgefüge“ widerspreche. Tatsächlich sei „die Absicht, mit jedem einzelnen Embryo eine Schwangerschaft einzuleiten“, schon „zum Zeitpunkt seiner Erzeugung nur eine hypothetische“. Dagegen sei „der Wille, einen geschädigten Embryo zu verwerfen, von Anfang an handlungsleitend“. Es sei aber mit der „Achtung, die wir jedem Menschen um seiner selbst willen schulden“, unvereinbar, einen Embryo nur unter bestimmten Bedingungen „zu erzeugen und ihm nur dann eine Entwicklungschance zu gewähren, wenn er den Vorstellungen seiner Erzeuger entspricht.“

Dass der BGH die PID für mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar hält, ist für Schockenhoff das Ergebnis eines „Fehlschlusses“ der Richter: „Dem Embryonenschutzgesetz liegt, wie es in der Urteilsbegründung zutreffend heißt, der Gedanke zugrunde, dass menschliches Leben auch in den frühen Phasen nicht zum Objekt fremder Zwecke gemacht werden darf. Konsequent übersieht der Bundesgerichthof in seiner Argumentation, dass der Gesamtzweck der PID, die Geburt eines gesunden Kindes, ein dem geschädigten, aber lebensfähigen Embryo fremder Zweck ist, für dessen Erreichung er geopfert wird“, so Schockenhoff.