AUFGELESEN

BDKJ will ausnahmsloses PID-Verbot

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, schnellstmöglich eine gesetzliche Neuregelung der PID herbeizuführen. Laut einem Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses müsse das Ziel der Neuregelung ein „ausnahmsloses Verbot“ der PID sein.

Der Dachverband der katholischen Jugendverbände in Deutschland, der eigenen Angaben zufolge rund 660.000 Mitglieder vertritt, begründet seine Forderung unter anderem damit, dass die „Würde des Menschen, der Respekt vor Gottes Schöpfung sowie der Schutz menschlichen Lebens von seinem Beginn bis zu seinem natürlichen Ende vorbehaltlos zu gewähren“ seien.

In seiner Stellungnahme bekennt sich der BDKJ ausdrücklich „zur Freiheit von Wissenschaft und Forschung“, vermerkt aber: „Diese finden jedoch ihren Grenze in den stets höherrangig einzustufenden Rechtsgütern der Würde des Menschen und des Rechtes auf Leben jedes Einzelnen.“

Da im Anschluss an die PID „in der Regel eine Selektion“ erfolge, werde das „Überleben des Embryos“ bei der PID von seinen „genetischen Anlagen“ abhängig gemacht. Dabei sei nicht die Diagnostik „als solche verwerflich, sondern die Konsequenz – eine qualitative Selektion“. Der BDKJ lehne „jegliche genetische Selektion von Menschen ab“.

Den Beschluss des BDKJ-Hauptausschusses im vollständigen Wortlaut finden Sie hier.