BERICHT
Akademie-Präsident kritisiert PID-Stellungnahme
Eine von dreizehn Wissenschaftlern im Namen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina ausgearbeitete „Ad-hoc“-Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ist unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung am 18. Januar auf massive Kritik gestoßen. Der Präsident der Göttinger Akademie der Wissenschaften, der Staatsrechtler Christian Starck, schrieb, die Stellungnahme leide „unter erheblichen inhaltlichen“ und „prozeduralen Mängeln“.
In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ausgabe vom 19. Januar), der mit „Rechtsschutz wird weggeredet“ überschrieben ist, kritisiert Starck, dass das für die Auswahl der Autoren und Moderatoren eigentlich zuständige Koordinationsgremium erst Anfang Dezember mit der Sache befasst worden sei. Zu diesem Zeitpunkt sei jedoch „die Arbeitsgruppe von der Leopoldina längst eingesetzt“ und „der Entwurf wohl weitgehend fertig gewesen“.
In der Stellungnahme selbst heißt es unter der Überschrift „Methodik“, die Zusammensetzung der „im Auftrag des Präsidiums der Lepoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften handelnden Arbeitsgruppe“ sei im November 2010 auf „ihre Repräsentativität“ geprüft worden. Tatsächlich finden sich unter den 13 Wissenschaftlern – elf Autoren und zwei Moderatoren – mit Ausnahme des Tübinger Philosophen Otfried Höffe – jedoch ausschließlich erklärte Befürworter der PID und Gegner des geltenden Embryonenschutzgesetzes; darunter so exponierte wie der Aachener Reproduktionsbiologe Henning Beier, der Lübecker Fortpflanzungsmediziner Klaus Diedrich, der Mannheimer Jurist Jochen Taupitz oder die Münsteraner Medizin-Ethikerin Bettina Schöne-Seifert, die wie Taupitz auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, der bereits eine eigene Stellungnahme zum selben Thema angekündigt hat.
Ferner kritisiert Starck, laut einem entsprechenden Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern hätte „der Entwurf der Arbeitsgruppe“ vor der dessen Verabschiedung „extern wissenschaftlich evaluiert werden müssen“. Dies sei jedoch „nicht geschehen.“ Der 18. Januar sei daher „kein guter Tag für die Autorität einer wissenschaftsbasierten Politikberatung durch die Nationalakademie.“
Den vollständigen Beitrag des Göttinger Staatsrechtlers Christian Starck und seine ebenfalls lesenswerte inhaltliche Kritik an der Stellungnahme der Leopoldina finden Sie hier.